Vergabe des Siegels
Qualitätsnachweise sind eine wichtige Hilfe bei der Orientierung. Das gilt auch für die Beurteilung von Arbeitgebern und Arbeitsbedingungen. Das Siegel fairerjob@logistik wird deswegen nur an Unternehmen vergeben, die eine objektive Prüfung bestanden haben.
Das Siegel fairerjob@logistik wird in zwei Stufen vergeben.
Für das Basissiegel müssen Unternehmen der Logistik belegen, dass sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
- Lohnzahlung in Tarifhöhe (nach Tarif oder vergleichbar)
- Pünktliche Lohnzahlung
- Volle Spesenzahlung in Höhe der steuerlichen Spesenpauschale
- Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
- Mindestens 27 Tage Erholungsurlaub
- Unentgeltliche Überlassung von Parkplätzen
- Übernahme der Übernachtungskosten bei der regelmäßigen Wochenruhezeit für Kraftfahrer
Um das Premiumsiegel zu erhalten, müssen Unternehmen der Logistik belegen, dass sie die Bedingungen des Basissiegels erfüllen und ihren Mitarbeitern zusätzlich mindestens fünf weitere soziale Leistungen bieten. Die Leistungen im Einzelnen sind auf der Unterseite "Das Siegel fairerjob@logistik" aufgeführt.
Damit das Siegel wirklich eine Orientierung bieten kann und sich Beschäftigte und Auftraggeber auf die Aussagekraft verlassen können, wird die Einhaltung der Kriterien neutral durch die SVG Zertifizierungsdienst GmbH geprüft. Unternehmen, die das Siegel beantragt haben, müssen belegen, dass die Kriterien für die Vergabe des Siegels tatsächlich eingehalten werden. Für jedes einzelne Kriterium sind aussagefähige Unterlagen erforderlich.
Zur Prüfung verlangen wir folgende Unterlagen:
Grundsätzlich erforderlich für die Prüfung der Lohnzahlung in Tarifhöhe ist die Vorlage einer Stichprobe von Lohnnachweisen oder die Bestätigung der Tarifbindung des Unternehmens durch einen Arbeitgeberverband oder die Vorlage eines Haustarifvertrages. Für die weiteren Bedingungen sind je nach Kriterium die Bestätigung durch den Steuerberater, die Vorlage von Betriebsvereinbarungen und zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung die Vorlage von Verträgen mit Dienstleistern, die Bestellung einer eigenen Sicherheitsfachkraft oder bei Unternehmen, die in der BG Verkehr gesetzlich unfallversichert sind, der Nachweis der Mitgliedschaft im ASD der BG Verkehr erforderlich.
Für die Verleihung des Premiumsiegels sind zusätzlich zu den Nachweisen für die Verleihung des Basissiegels weitere Nachweise vorzulegen.
Je nach Kriterium kann das mit unterschiedlichen Nachweisen geschehen. Z.B.: können das ebenfalls eine Stichprobe von Lohnnachweisen sein (z.B. für eine übertarifliche Bezahlung, die Höhe des Urlaubs, Sonderzahlungen, steuerfreien Sachbezug, ein Firmenfahrzeug, Vermögenswirksame Leistungen oder für eine baV Betriebliche Altersversorgung) Bestätigungen des Steuerberaters (für die Übernahme von Kosten oder die unentgeltliche Nutzung z.B. von Waschplätzen oder E-Ladestationen) oder Betriebsvereinbarungen (z.B. für Sonderzahlungen, Jubiläumszuwendungen, Zuschüsse, Urlaubshöhe, Übernahme von Kosten, bAV und bKV, etc.). Außerdem ist bei einigen Leistungen, insbesondere bei Sachleistungen und für Dienstleistungen, die Vorlage von Verträgen bzw. Vereinbarungen mit den unterschiedlichen Anbietern erforderlich oder möglich (z.B. bei Arbeitskleidung, Benefits Plattform, bKV Betriebliche Krankenversicherung, Fahrrad- oder E-Bike Leasing, Firmenfitness).